Seminare

Wissenswertes über die formal rechtliche Seite

Glas ist ein sehr duchsichtiges Produkt, was man von den deutschen Richtlinien leider nicht immer behaupten kann. Viele Einbaupraktiken haben sich schon seit Jahrzehnten bewährt und trotzdem werden sie von den Baubehörden oft nicht anerkannt, weil der rechtliche Rahmen die Praxis nicht abdeckt.

Wir vom Deutschen Glasbau Institut haben uns zum Ziel gesetzt Metall- und Glasbauern in diesem Fall zu Seite zu stehen und eine Lösung für viele Problematiken zu finden. Oft würde eine kurze Absprache im Vorhinein viele Kosten und Nerven auf Seiten der ausführenden Firmen sparen. Da wir eine vom Deutschen Institut für Bautechnik anerkannte Prüfstelle für absturzsichernde Verglasungen nach Bauregelliste A Teil 2 lfd. Nr. 2.43 und Bauregelliste A Teil 3 lfd. Nr. 2.12. Möchten wir gerne unseren Teil dazu beitragen, dass die ausführenden Firmen in Anlehnung an die TRAV nach bestehenden Richtlinien oder nach einer bestanden Pendelschlagprüfung der Bauart mit einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses auf der sicheren Seite sind. Dann kann meistens kein Veto des Bauherrn oder der Bauaufsicht oder des Prüfingenieur kommen.

Wir möchten Ihnen gerne unser Wissen zur Verfügung stellen, auch gerne im Rahmen unserer Seminare. Wir besitzen in Kombination mit unserem Kooperationspartner Wörner und Nordhues Tragwerksplanung GmbH ein umfangreiches Fachwissen im Bereich Statik und formal rechtliche Zulassungen für Bauarten oder auch Bauprodukte. Je nach Ihren Anforderungen stellen wir ihnen auch gerne ein Seminar mit Ihren Schwerpunkten zusammen. Gerne stehen wir Ihnen zu einem unkomplizierten Gespräch zur Verfügung.

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