Allgemeines bauaufsichtliches
Prüfzeugnis (abP)
Warum ein abP?
Das allgemeine bauaufsichtliches Prüfzeugnis ist ein Instrument, um ein nicht bauaufsichtlich zugelassenes Bauprodukt oder eine nicht zugelassene Bauart, baurechtlich abzusichern.
Das Deutsche Glasbau Institut ist eine vom Deutschen Institut für Bautechnik anerkannte Prüfstelle für absturzsichernde Verglasungen nach Bauregelliste A Teil 2 lfd. Nr. 2.43 und Bauregelliste A Teil 3 lfd. Nr. 2.12. Wir prüfen Ihre Verglasungen auf Absturzsicherheit nach TRAV.
Sie erhalten bei bestandenen Prüfungen ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Das abP wird in Form eines Bescheides veröffentlicht. Das darin geregelte Bauprodukt oder die Bauart kann dann in ganz Deutschland ver- oder angewendet werden. Das abP regelt die Absturzsicherheit des Bauproduktes oder der Bauart. Die Frage nach der Standsicherheit und dem damit verbundenen statischen Nachweis Ihrer Verglasung muss über eine statische Berechnung berechnet werden. An dieser Stelle können wir Sie gerne an das Büro Wörner und Nordhues Tragwerksplanung GmbH verweisen.